Die spanische Weihnachtslotterie gilt als die größte und auch älteste Lotterie weltweit. Schon seit 1812 werden die Gewinnzahlen jedes Jahr am 22. Dezember frühmorgens um 9 Uhr ausgelost. An der eigentlichen Ziehungsprozedur hat sich seit der ersten Ziehung am 18. Dezember 1812 nicht viel verändert. Sehr wohl verändert hat sich seitdem jedoch die Popularität und Beliebtheit der Lotterie auch außerhalb Spaniens.
Veränderungen bei der Ziehung der Gewinnzahlen
In Spanien selbst ist die Weihnachtslotterie seit vielen Jahren eines der wichtigsten gesellschaftlichen Ereignisse. Traditionell findet die Ziehung der Gewinnzahlen im Gebäude der nationalen Lotterie in Madrid statt. In den vergangenen Jahren fand die Ziehung jedoch schon mehrmals an anderen Orten statt. Seit 1967 die Ziehung der Gewinnzahlen erstmals im Fernsehen live übertragen wurde, ist die Beliebtheit der Lotterie noch weiter angewachsen. Seit die Gewinnziffern zur spanischen Weihnachtslotterie circa 1 Stunde nach der Ziehung im Internet veröffentlicht werden, ist auch aus anderen Ländern möglich Lose zur spanischen Weihnachtslotterie online zu bestellen.
Erhöhung der Losnummern
In der ursprünglichen Version der spanischen Weihnachtslotterie gab es die Losnummer 00000 bis 84999. Damit nahmen als insgesamt 85.0000 Losnummern an der Verlosung teil. Aufgrund der immer größer werdenden Beliebtheit der Weihnachtslotterie wurde die Anzahl der Losnummern im Jahr 2011 auf 100.000 erhöht. Seitdem nehmen also die Losnummern 00000 bis 99000 am der alljährlichen Auslosung teil. Da damit auch die Gewinnchancen sanken, wurden gleichzeitig die Gewinnsummen erhöht. So beläuft sich der El Gordo für ein Zehntellos inzwischen auf 400.000 Euro, während er bis 2011 nur bei 300.000 Euro lag.
Quellensteuer
Bis zum Jahr 2013 waren Gewinne aus der spanischen Weihnachtslotterie auch in Spanien steuerfrei. Seit 2013 werden Gewinne, die über dem Freibetrag von 2.500 Euro liegen mit 20 % versteuert. Diese Quellensteuer wird direkt von der Lotteriegesellschaft an das spanische Finanzamt abgeführt.
Für Lotterieteilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland hat sich durch die Einführung der Quellensteuer jedoch faktisch nichts an der endgültigen Höhe des Gewinns geändert. Zwar zieht die Lotteriegesellschaft von Gewinnen, die nach Deutschland gehen, ebenfalls die Quellensteuer in Höhe von 20 % direkt ab, doch besteht zwischen den EU-Mitgliedern Spanien und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen. Daher können Gewinner aus Deutschland im Folgejahr des Gewinns die einbehaltene Steuer vom spanischen Finanzamt zurückfordern, denn in Deutschland sind Lotteriegewinne grundsätzlich steuerfrei.
Mehr erfahren zur Spanischen Weihnachtslotterie
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